In der Welt der Finanzregulierung ist es entscheidend, mit den sich ständig weiterentwickelnden Standards und Anforderungen Schritt zu halten. Ein solches regulatorisches Instrument, dem Institutionen in Deutschland besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, sind die „Auslegungs- und Anwendungshinweise“ (AuA), die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herausgegeben werden. Diese interpretativen und anwendungsbezogenen Hinweise sind wesentlich, da sie verbindliche Leitlinien dafür bieten, wie interne Sicherungsmaßnahmen umgesetzt und Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfüllt werden sollen.
Kürzlich hat die BaFin einen Konsultationsentwurf für aktualisierte AuA veröffentlicht, der mehrere wichtige Änderungen einführt. Finanzinstitute und andere verpflichtete Unternehmen unter der Aufsicht der BaFin sollten diese Updates zur Kenntnis nehmen, um sicherzustellen, dass sie die Compliance-Anforderungen erfüllen.
Wichtige Änderungen in den neuen AuA
1. Geldwäschepflichten für Versicherungs-Holdinggesellschaften:
Der neue Entwurf erweitert die Geldwäschepflichten auf Versicherungs-Holdinggesellschaften und bestimmte andere Unternehmen im Versicherungssektor. Diese Unternehmen müssen sich nun bei der BaFin registrieren und geldwäscherechtliche Pflichten erfüllen, die sich auf ihre Rolle beziehen, insbesondere wenn sie Beteiligungen an Unternehmen halten, die den Geldwäschegesetzen unterliegen. Diese Änderung antizipiert gesetzgeberische Updates auf nationaler und EU-Ebene, die darauf abzielen, Versicherungs-Holdinggesellschaften in den Kreis der verpflichteten Unternehmen nach dem GwG aufzunehmen.
2. Adverse Media Screening:
Ein wesentlicher Schwerpunkt in den neuen AuA liegt auf der Notwendigkeit, dass Institutionen Erkenntnisse aus Medienberichten, insbesondere negativen Berichten, in ihre Risikobewertungen einfließen lassen. Obwohl es keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Adverse Media Screening gibt, erwartet die BaFin, dass Institutionen solche Informationen bei der Risikobewertung ihrer Kunden berücksichtigen. Dies entspricht den breiteren Trends in der Geldwäscheprävention, bei denen die Überwachung von Medienberichten zunehmend zur Standardpraxis wird.
3. Überarbeitete Aktualisierungszyklen für Kundendaten:
- Geringes Risiko: Von bis zu 15 Jahren auf Intervalle, die auf dem spezifischen Risikoniveau basieren.
- Mittleres Risiko: Von bis zu 10 Jahren auf bis zu 5 Jahre.
- Hohes Risiko: Von bis zu 2 Jahren auf jährliche Überprüfungen.
4. Spezifische Anforderungen für Factoring-, Zahlungs- und Kryptoinstitute:
Was kommt als Nächstes?
Der Entwurf der AuA steht derzeit bis zum 9. August 2024 zur öffentlichen Konsultation. Nach der Überprüfung des Feedbacks wird die BaFin das Dokument finalisieren, wobei die neuen Richtlinien voraussichtlich ab Januar 2025 verbindlich werden. Angesichts der bindenden Natur der AuA müssen Finanzinstitute und andere verpflichtete Unternehmen bewerten, wie sich diese Änderungen auf ihre aktuellen Prozesse auswirken, und Maßnahmen ergreifen, um die Compliance sicherzustellen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, da keine Übergangszeiträume vorgesehen sind, es sei denn, sie werden ausdrücklich angegeben.
Wie Bersch Consulting helfen kann
Das Navigieren durch die Komplexität der Finanzregulierung kann herausfordernd sein, insbesondere angesichts der ständigen Updates wie bei den AuA. Bersch Consulting bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, die darauf ausgelegt sind, Ihrer Organisation zu helfen, den sich entwickelnden Anforderungen zur Geldwäscheprävention gerecht zu werden. Von der Risikobewertung und Entwicklung von Compliance-Strategien bis hin zur Schulung und Implementierungsunterstützung sorgen wir dafür, dass Ihre Prozesse den neuesten regulatorischen Erwartungen entsprechen.
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